Überblick
Die Verordnung (EU) 2024/573 zielt darauf ab, die Emissionen fluorierter Treibhausgase durch Emissionsbegrenzung, Rückgewinnung, Beschränkungen und das HFKW-Quotensystem zu verringern. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 legt die Zertifizierungsanforderungen fest. Techniker müssen sowohl die Schädigung der Ozonschicht als auch die Auswirkungen auf das Klima verstehen.
Ozonabbau und globale Erwärmung
- Das Ozonabbaupotenzial (ODP) vergleicht die Schädigung der Ozonschicht mit der durch R-11, dessen ODP 1 beträgt. Stratosphärisches Ozon schützt vor ultravioletter Strahlung.
- FCKW und HFCKW enthalten Chlor. Ultraviolette Strahlung setzt Chloratome frei, die katalytisch Tausende von Ozonmolekülen zerstören. R-12 ist ein FCKW; R-22 ist ein HFCKW mit einem ODP von 0,055.
- Ozonloch: Als Ozonloch gilt ein Bereich mit Werten unter 220 Dobson-Einheiten.
- Das Treibhauspotenzial (GWP) vergleicht die Erwärmungswirkung gleicher Gasmassen über 100 Jahre. CO₂, als Kältemittel R-744 bezeichnet, hat ein GWP von 1.
- HFKW haben ein ODP von null, können aber ein hohes GWP aufweisen: R-134a 1430, R-32 675, R-410A 2088 und R-404A 3922.
- Alternativen: HFO und natürliche Kältemittel haben ein ODP von null. Ammoniak, R-717, hat ein GWP von null, ist aber toxisch. Propan, R-290, hat ein niedriges GWP, ist aber brennbar.
Berechnung des CO₂-Äquivalents
CO₂-Äquivalent (Tonnen) = Kältemittelmasse (kg) × GWP ÷ 1000.
Zum Beispiel:
- 10 kg R-410A: 10 × 2088 ÷ 1000 = 20,88 t CO₂e.
- 8 kg R-407C: 8 × 1774 ÷ 1000 = 14,192 t CO₂e.
Verwenden Sie die Füllmenge, um die Pflichten für die Anlage zu bestimmen, oder die tatsächlich freigesetzte Masse, um die Emissionen zu berechnen.
Verordnung (EU) 2024/573 über F-Gase — zentrale Bestimmungen
- HFKW-Quoten: Die auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Mengen werden in Tonnen CO₂-Äquivalent begrenzt. Kältemittel mit höherem GWP beanspruchen pro Kilogramm mehr Quote. Ab 2050 beträgt die Quote null.
- Verbote für Einrichtungen: Das Inverkehrbringen von Haushaltskühl- und -gefriergeräten, die HFKW mit einem GWP ≥150 enthalten, ist seit dem 1. Januar 2015 verboten. Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Beschränkung für alle F-Gase, vorbehaltlich der Ausnahme aufgrund von Sicherheitsanforderungen am Standort.
- Mono-Splitklimaanlagen: Seit dem 1. Januar 2025 gilt das Verbot des Inverkehrbringens für Anlagen mit weniger als 3 kg F-Gasen mit einem GWP ≥750. Eine Anlage mit 2,5 kg R-410A erfüllt diese Kriterien.
Für ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen gelten folgende grundlegende Intervalle für Dichtheitskontrollen:
| HFKW-Füllmenge | Füllmenge an Gasen nach Anhang II Abschnitt 1, einschließlich HFO | Intervall ohne Leckage-Erkennungssystem |
|---|---|---|
| 5 bis <50 t CO₂e | 1 bis <10 kg | 12 Monate |
| 50 bis <500 t CO₂e | 10 bis <100 kg | 6 Monate |
| ≥500 t CO₂e | ≥100 kg | 3 Monate |
Ein funktionierendes Leckage-Erkennungssystem verdoppelt diese Intervalle und ist in der höchsten Stufe vorgeschrieben. Bei 120 t CO₂e sind ohne Leckage-Erkennungssystem halbjährliche Kontrollen erforderlich; ein Leckage-Erkennungssystem ist optional.
Als hermetisch geschlossen gekennzeichnete Einrichtungen sind bei HFKW unter 10 t CO₂e oder bei Gasen nach Anhang II Abschnitt 1 unter 2 kg von der Kontrollpflicht ausgenommen.
Aufzeichnungen für kontrollpflichtige Einrichtungen müssen Füllmengen, nachgefüllte Mengen, Rückgewinnung, Wartung und Kontrollergebnisse dokumentieren. Bewahren Sie diese mindestens fünf Jahre lang auf.
Montrealer Protokoll und Kigali-Änderung
- Montrealer Protokoll (1987): regelt ozonabbauende Stoffe. Sein Zeitplan für HFCKW in Industrieländern verlangte bis 2015 eine Verringerung des Verbrauchs um 90 % gegenüber dem Ausgangswert.
- Kyoto-Protokoll (1997): betrifft Treibhausgase. Seine ursprünglichen sechs Gruppen umfassten CO₂, Methan, Distickstoffmonoxid, HFKW, PFKW und Schwefelhexafluorid.
- Kigali-Änderung (2016): führte die schrittweise Verringerung von HFKW im Rahmen des Montrealer Protokolls ein. Sie trat am 1. Januar 2019 in Kraft; die Zeitpläne unterscheiden sich je nach Ländergruppe.
Umweltauswirkungen von Emissionen
Direkte Emissionen entstehen durch Kältemittelverluste. Indirekte Emissionen entstehen durch den Energieverbrauch. Verschmutzte Wärmeübertrager, falsche Einstellungen und eine unzureichende Dimensionierung erhöhen den Strombedarf und die damit verbundenen Emissionen der Stromerzeugung. Ein niedriges GWP ersetzt nicht die Notwendigkeit eines effizienten Betriebs.
Verantwortungsvoller Umgang
Eine Zertifizierung ist für Installation, Wartung, Reparatur, Außerbetriebnahme, Rückgewinnung und gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitskontrollen erforderlich, wobei eng begrenzte Ausnahmen gelten. Das Zertifikat A1 umfasst F-Gase und Kohlenwasserstoffe bei jeder Füllmenge. Käufer von Kältemitteln müssen über eine entsprechende Zertifizierung verfügen oder zertifiziertes Personal beschäftigen. Beim Verkauf befüllter, nicht hermetisch geschlossener Einrichtungen ist ein Nachweis erforderlich, dass die Installation durch ein zertifiziertes Unternehmen erfolgt.
Das Ablassen von Kältemitteln, das technisch nicht notwendig ist, ist verboten. Gewinnen Sie Kältemittel für Recycling, Aufarbeitung oder Zerstörung zurück. Reparieren Sie Undichtigkeiten unverzüglich. Überprüfen Sie bei kontrollpflichtigen ortsfesten Einrichtungen die Reparaturen nach mindestens 24 Betriebsstunden und innerhalb eines Monats.
Prüfungstipp: Unterscheiden Sie ODP und GWP. Teilen Sie zur Berechnung von Tonnen CO₂e durch 1000 und wenden Sie die Schwellenwerte für Dichtheitskontrollen genau an.